Dienstag, 12. Juni 2007
Sonntag, 3. Juni 2007
Geschichtlicher Abriss zum Altenburger Land
Geschichtlicher Abriss zum Altenburger Land
Die Geschichte des Altenburger Landes ist außerordentlich wechselvoll und es ist deshalb nicht möglich in wenigen Sätzen das Wesentliche darzustellen. Da es aber hier um die Papierherstellung geht, soll nur das hervorgehoben werden, was in diesem Zusammenhang wichtig erscheint.
Bekanntlich liegt das Altenburger Land im äußersten östlichen Zipfel Thüringens und damit zugleich im Dreiländereck Thüringen - Sachsen - Sachsen Anhalt. Das Land Thüringen als politische Einheit wurde erst im Mai 1920 gegründet, vorher bestand es über viele Jahrhunderte aus einer Vielzahl von Grafschaften und Fürstentümern. Auch die Ausdehnung und Zugehörigkeit dieser Verwaltungseinheiten bzw. Herrschaften änderte sich im Laufe der Jahrhunderte häufig. Einen großen Teil des heutigen Thüringen, darunter auch das Altenburger Land, beherrschten bis 1918 die sächsischen Wettiner, andere Landesteile wurden von den Schwarzburger Grafen (Rudolstadt, Sondershausen, Arnstadt) und weitere durch die Reußischen Fürsten regiert (Gera, Greiz, Schleiz, Lobenstein), bis 1660 besaßen die Henneberger Grafen in Thüringen Gebiete (Ilmenau, Suhl, Meiningen, Schleusingen), die dann ebenfalls an die Wettiner fielen, auch das Bistum Mainz und später Preußen besaßen zeitweise Areale im heutigen Thüringen (Erfurt, das Eichsfeld u. a.).
1485 erfolgte die sogenannte Leipziger Teilung der Wettinischen Lande zwischen den beiden Brüdern, Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht, in einen Ernstinischen und einen Albertinischen Herrschaftsbereich, wobei Altenburg zunächst Albertinisch wurde, ab 1547 aber an den Ernestinischen Herrschaftsbereich fiel. Diese beiden Brüder waren die Söhne des 1464 verstorbenen Kurfürsten Friedrich II., sie hatten im Kindesalter längere Zeit auf dem Altenburger Schloss gelebt und waren dort 1455 die Opfer des bekannten Altenburger Prinzenraubes geworden.
Altenburg, ursprünglich Reichsstadt und Kaiserpfalz, ging bereits im 14. Jahrhundert in den Besitz der Wettiner über. Nach der Erbteilung von 1572 wurde Altenburg dem Herzogtum Sachsen-Weimar zugeordnet und von Herzog Friedrich Wilhelm I., der sich zeitweise die Herrschaft mit seinem Bruder Johann teilte, regiert. 1603 erhielten die vier minderjährigen Söhne des verstorbenen Herzogs Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar “ältere Linie” durch Teilungsvertrag ein Gebiet zugesprochen, das sich aus den Ämtern Altenburg, Ronneburg, Eisenberg, (Stadt-)Roda, Leuchtenburg (mit Kahla und Orlamünde), Dornburg, Camburg, Bürgel und Saalfeld zusammensetzte [1], dazu kamen noch verschiedene kleinere Exklaven. Residenz für dieses Herrschaftsgebiet war Altenburg. Somit entstand ein eigenständiges Herzogtum Sachsen-Altenburg, das durch die Reußischen Gebiete um Gera und Bad Köstritz in zwei separate Teile getrennt war, den Ost- und den Westkreis.
Bild 1
Altenburg um 1558 nach einer Zeichnung von Christian Richter
1640 fiel infolge einer Erbteilung das Fürstentum Coburg an das Herzogtum Sachsen-Altenburg, dazu gehörte neben Stadt und Amt Coburg die Ämter Gestungshausen, Schalkau, Rodach, Römhild, Neustadt a. d. Heide, Sonneberg, Hildburghausen und Mönchröden mit Sonnefeld [6]. Durch nachfolgende Erbteilungen wurde das Herzogtum territorial noch mehrfach verändert, die Ämter Ronneburg, Eisenberg, (Stadt-)Roda und Leuchtenburg mit Kahla und Orlamünde blieben jedoch bis 1918 neben Altenburg selbst überwiegend dem Herzogtum zugeordnet.
1672 erlosch mit dem Tod des erst fünfzehnjährigen Friedrich Wilhelm III. die Altenburger Linie der Ernestiner und die Gothaische Herzogslinie übernahm das Altenburger Herzogtum in ihren Herrschaftsbereich. Durch eine erneute Erbteilung entstand 1680 das neue Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg das von Herzog Friedrich I., vom Gothaer Schloss Friedenstein aus, regiert wurde, dem aber zunächst nur die Ämter Altenburg und Orlamünde mit Leuchtenburg zugeordnet wurden, während Herzog Christian zu Eisenberg ein separates Fürstentum erhielt, das sich über die Ämter Eisenberg, Ronneburg, Roda und Camburg erstreckte. 1691 übernahm Friedrich II. von seinem verstorbenen Vater das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und nach dem Tod des Herzogs Christian brachte er auch dessen Fürstentum in seine Herrschaft [24]. Er regierte bis 1732 und nach ihm folgten mehrere weitere Regenten dieser Herrschaftslinie bis zu Friedrich IV., der ab 1822 regierte.
Altenburg war in dieser Zeit eine Nebenresidenz, die zwar eigene Regierungsbehörden und Landstände behielt, wichtige Entscheidungen wurden jedoch auf Schloss Friedenstein in Gotha getroffen. Erst nach dem Tode Friedrichs IV. wurde im Rahmen eines erneuten Teilungsvertrages der Herzog von Hildburghausen, Friedrich, 1826 zum Herzog von Sachsen-Altenburg gekürt und damit wieder ein selbständiges Herzogtum geschaffen, das dann bis 1918 bestand.
Die Verwaltung aller Fürstentümer war zweistufig gegliedert, die untere Verwaltungsinstanz waren die Ämter und die obere war wiederum gegliedert in Kanzlei, Kammer und Konsistorium. Die Kanzlei hatte allumfassende Zuständigkeit und wurde in Altenburg mit der Bildung des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg in die Landesregierung umgewandelt. Leitender Beamter war der Kanzler, meist ein Jurist.
Die Kammer war zuständig für die landesherrlichen Einkünfte und die Verwaltung der Kammergüter.
Das Konsistorium verwaltete die Kirchen- und Schulsachen.
Ein weiteres Organ, das an der Gestaltung der territorialstaatlichen Politik teilnahm waren die Landstände. Sie setzten sich zusammen aus der Ritterschaft und den Ratsmitgliedern der Städte, sie wirkten auf Landtagen und Ausschussberatungen und hatten das Recht zur Zustimmung oder Ablehnung landesherrlicher Steuern und der Mitsprache bei grundsätzlichen politischen Entscheidungen.
Die Geschichte des Altenburger Landes ist außerordentlich wechselvoll und es ist deshalb nicht möglich in wenigen Sätzen das Wesentliche darzustellen. Da es aber hier um die Papierherstellung geht, soll nur das hervorgehoben werden, was in diesem Zusammenhang wichtig erscheint.
Bekanntlich liegt das Altenburger Land im äußersten östlichen Zipfel Thüringens und damit zugleich im Dreiländereck Thüringen - Sachsen - Sachsen Anhalt. Das Land Thüringen als politische Einheit wurde erst im Mai 1920 gegründet, vorher bestand es über viele Jahrhunderte aus einer Vielzahl von Grafschaften und Fürstentümern. Auch die Ausdehnung und Zugehörigkeit dieser Verwaltungseinheiten bzw. Herrschaften änderte sich im Laufe der Jahrhunderte häufig. Einen großen Teil des heutigen Thüringen, darunter auch das Altenburger Land, beherrschten bis 1918 die sächsischen Wettiner, andere Landesteile wurden von den Schwarzburger Grafen (Rudolstadt, Sondershausen, Arnstadt) und weitere durch die Reußischen Fürsten regiert (Gera, Greiz, Schleiz, Lobenstein), bis 1660 besaßen die Henneberger Grafen in Thüringen Gebiete (Ilmenau, Suhl, Meiningen, Schleusingen), die dann ebenfalls an die Wettiner fielen, auch das Bistum Mainz und später Preußen besaßen zeitweise Areale im heutigen Thüringen (Erfurt, das Eichsfeld u. a.).
1485 erfolgte die sogenannte Leipziger Teilung der Wettinischen Lande zwischen den beiden Brüdern, Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht, in einen Ernstinischen und einen Albertinischen Herrschaftsbereich, wobei Altenburg zunächst Albertinisch wurde, ab 1547 aber an den Ernestinischen Herrschaftsbereich fiel. Diese beiden Brüder waren die Söhne des 1464 verstorbenen Kurfürsten Friedrich II., sie hatten im Kindesalter längere Zeit auf dem Altenburger Schloss gelebt und waren dort 1455 die Opfer des bekannten Altenburger Prinzenraubes geworden.
Altenburg, ursprünglich Reichsstadt und Kaiserpfalz, ging bereits im 14. Jahrhundert in den Besitz der Wettiner über. Nach der Erbteilung von 1572 wurde Altenburg dem Herzogtum Sachsen-Weimar zugeordnet und von Herzog Friedrich Wilhelm I., der sich zeitweise die Herrschaft mit seinem Bruder Johann teilte, regiert. 1603 erhielten die vier minderjährigen Söhne des verstorbenen Herzogs Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar “ältere Linie” durch Teilungsvertrag ein Gebiet zugesprochen, das sich aus den Ämtern Altenburg, Ronneburg, Eisenberg, (Stadt-)Roda, Leuchtenburg (mit Kahla und Orlamünde), Dornburg, Camburg, Bürgel und Saalfeld zusammensetzte [1], dazu kamen noch verschiedene kleinere Exklaven. Residenz für dieses Herrschaftsgebiet war Altenburg. Somit entstand ein eigenständiges Herzogtum Sachsen-Altenburg, das durch die Reußischen Gebiete um Gera und Bad Köstritz in zwei separate Teile getrennt war, den Ost- und den Westkreis.
Bild 1
Altenburg um 1558 nach einer Zeichnung von Christian Richter
1640 fiel infolge einer Erbteilung das Fürstentum Coburg an das Herzogtum Sachsen-Altenburg, dazu gehörte neben Stadt und Amt Coburg die Ämter Gestungshausen, Schalkau, Rodach, Römhild, Neustadt a. d. Heide, Sonneberg, Hildburghausen und Mönchröden mit Sonnefeld [6]. Durch nachfolgende Erbteilungen wurde das Herzogtum territorial noch mehrfach verändert, die Ämter Ronneburg, Eisenberg, (Stadt-)Roda und Leuchtenburg mit Kahla und Orlamünde blieben jedoch bis 1918 neben Altenburg selbst überwiegend dem Herzogtum zugeordnet.
1672 erlosch mit dem Tod des erst fünfzehnjährigen Friedrich Wilhelm III. die Altenburger Linie der Ernestiner und die Gothaische Herzogslinie übernahm das Altenburger Herzogtum in ihren Herrschaftsbereich. Durch eine erneute Erbteilung entstand 1680 das neue Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg das von Herzog Friedrich I., vom Gothaer Schloss Friedenstein aus, regiert wurde, dem aber zunächst nur die Ämter Altenburg und Orlamünde mit Leuchtenburg zugeordnet wurden, während Herzog Christian zu Eisenberg ein separates Fürstentum erhielt, das sich über die Ämter Eisenberg, Ronneburg, Roda und Camburg erstreckte. 1691 übernahm Friedrich II. von seinem verstorbenen Vater das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und nach dem Tod des Herzogs Christian brachte er auch dessen Fürstentum in seine Herrschaft [24]. Er regierte bis 1732 und nach ihm folgten mehrere weitere Regenten dieser Herrschaftslinie bis zu Friedrich IV., der ab 1822 regierte.
Altenburg war in dieser Zeit eine Nebenresidenz, die zwar eigene Regierungsbehörden und Landstände behielt, wichtige Entscheidungen wurden jedoch auf Schloss Friedenstein in Gotha getroffen. Erst nach dem Tode Friedrichs IV. wurde im Rahmen eines erneuten Teilungsvertrages der Herzog von Hildburghausen, Friedrich, 1826 zum Herzog von Sachsen-Altenburg gekürt und damit wieder ein selbständiges Herzogtum geschaffen, das dann bis 1918 bestand.
Die Verwaltung aller Fürstentümer war zweistufig gegliedert, die untere Verwaltungsinstanz waren die Ämter und die obere war wiederum gegliedert in Kanzlei, Kammer und Konsistorium. Die Kanzlei hatte allumfassende Zuständigkeit und wurde in Altenburg mit der Bildung des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg in die Landesregierung umgewandelt. Leitender Beamter war der Kanzler, meist ein Jurist.
Die Kammer war zuständig für die landesherrlichen Einkünfte und die Verwaltung der Kammergüter.
Das Konsistorium verwaltete die Kirchen- und Schulsachen.
Ein weiteres Organ, das an der Gestaltung der territorialstaatlichen Politik teilnahm waren die Landstände. Sie setzten sich zusammen aus der Ritterschaft und den Ratsmitgliedern der Städte, sie wirkten auf Landtagen und Ausschussberatungen und hatten das Recht zur Zustimmung oder Ablehnung landesherrlicher Steuern und der Mitsprache bei grundsätzlichen politischen Entscheidungen.
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